Fertigstellungsanzeige, Schlussüberprüfung (§ 27)

Der Bauwerber hat die Fertigstellung des Gebäudes der Baubehörde schriftlich anzuzeigen.
Der Fertigstellungsanzeige ist ein Schlussüberprüfungsprotokoll und erforderlichenfalls durch Auflagen oder Bedingungen vorgeschriebene Befunde anzuschließen.
Das erforderliche Schlussüberprüfungsprotokoll erhalten Sie von einem dazu befugten Architekten oder Baumeister, der an der Ausführung des Gebäudes nicht beteiligt gewesen ist.

Wird der Neubau über die Gemeinde Pamhagen eingemessen, ist eine Verpflichtungserklärung zur Einmessung beizulegen. Sollte die Einmessung selbständig erfolgen, wird eine Bestätigung eines Zivilgeometers über die lagerichtige Einmessung des Gebäudes benötigt.

Weiters wird ein Kanalbefund benötigt, welchen Ing. Gerald Skala, AWV Seewinkel, Tel: + 43 (0) 2174/22 24, erstellt.

Vor Erstattung eines positiven Schlussüberprüfungsprotokolls darf das Gebäude nicht benützt werden!

Formular Fertigstellungsanzeige zum Download

Formular Verpflichtungserklärung zur Einmessung zum Download